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20/40 er Regelung in NRW

15.08.2009, 20:25

Hallo,

hier möchte ich daran erinnern, das alle Hunde in NRW, die schwerer als 20 kg sind oder größer als 40 cm Schulterhöhe beim Ordnungsamt angemeldet werden müssen.

Die Anmeldung beim Steueramt ist zusätzlich erforderlich.

15.08.2009, 20:25

Re: 20/40 er Regelung in NRW

16.08.2009, 06:40

Ergänzend:

Zudem ist der Hund mit einem Microship zu kennzeichnen, beim Ordnungamt zu melden und eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

Viele verwechseln das Meldem beim OA mit der Steuerpflicht!

Was auch viele nicht wissen, ein Microchip ist Pflicht.

Re: 20/40 er Regelung in NRW

16.08.2009, 19:31

Wie unterschiedlich sind da eigentlich die Regelungen zwischen den Bundesländern?

Gero z.B. ist in Hessen geboren und aufgewachsen. Er hatte eine Tätowierung im Ohr, war aber nicht gechipt. Alle seine Unterlagen waren mit der Ohrtatoo-Nr. versehen. Ich habe ihn chippen lassen, bin aber bis heute nicht sicher, ob das überhaupt nötig war ...
Ersetzt das Tatoo die Chippflicht in eingen Bundesländern?

Re: 20/40 er Regelung in NRW

16.08.2009, 19:51

in Hessen gibt es die 20/40 Regelung nicht.

Dort müssen nur die gefährlichen Hunde gechipt werden (gem. Rasseliste).


Aber wenn er in NRW gemeldet ist, muss er auch gechipt sein.

Welches Bundesland lebst du?

Re: 20/40 er Regelung in NRW

16.08.2009, 19:54

Ah wer lesen kann .......

NRW!

Ja dann ist es korrekt, dass er gechipt wurde.

Re: 20/40 er Regelung in NRW

06.01.2010, 14:09

Und man muß in NRW den Sachkundenachweis erbringen. Der Hund muß hier gechipt seinn, eine Tättowierung nutzt nichts.

GlG Jutta

Re: 20/40 er Regelung in NRW

06.01.2010, 14:40

Bonny und Frieda hat geschrieben:Und man muß in NRW den Sachkundenachweis erbringen. Der Hund muß hier gechipt seinn, eine Tättowierung nutzt nichts.

GlG Jutta


Oder anstelle des Sachkundenachweises mindestens 5 Jahre einen grossen Hund geführt haben.
Jamie hat auch ein Tatoo und einen Chip

Grüsse Ute

Re: 20/40 er Regelung in NRW

06.01.2010, 16:03

Wolf ist auch gechipt,
zusätzlich mussten wir die Kopie der Haftpflichtversicherung beim OA hinterlegen.

Da ich schon immer große Hunde hatte, brauchte ich keinen Sachkundenachweis zu machen. :-D

In unserem Städtchen wird zusätzlich für die Anlage 1 und Anlage 2 Hunde eine Hundesteuer von 618,- Euro erhoben. :shock:

Diese wird erst nach Absolvierung des Wesenstestes(Maulkorbbefreiung) auf die "normale" Steuer gesenkt.
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