hier möchte ich daran erinnern, das alle Hunde in NRW, die schwerer als 20 kg sind oder größer als 40 cm Schulterhöhe beim Ordnungsamt angemeldet werden müssen.
Die Anmeldung beim Steueramt ist zusätzlich erforderlich.
Wie unterschiedlich sind da eigentlich die Regelungen zwischen den Bundesländern?
Gero z.B. ist in Hessen geboren und aufgewachsen. Er hatte eine Tätowierung im Ohr, war aber nicht gechipt. Alle seine Unterlagen waren mit der Ohrtatoo-Nr. versehen. Ich habe ihn chippen lassen, bin aber bis heute nicht sicher, ob das überhaupt nötig war ... Ersetzt das Tatoo die Chippflicht in eingen Bundesländern?