-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: ZERGportal [mailto:info@ZERGportal.de] Gesendet: Donnerstag, 10. Juni 2010 21:08 An: ZERGportal-Newsletterverteiler Betreff: Urteil OVG Münster: Kein Pardon für Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger - Hundesteuer muss bezahlt werden
Neues von ZERGportal +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ volle Hundesteuer und Hartz-IV-Empfänger Auch Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger müssen grundsätzlich die volle Hundesteuer zahlen. Das entschied am Dienstag das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, sagte ein Sprecher und bestätigte einen Bericht der «Münsterschen Zeitung» (Mittwoch). Der Grundsatz, dass das Existenzminimum nicht besteuert werden darf, spiele im Falle der Hundesteuer keine Rolle, urteilte das OVG in Münster.
Das Gericht wies in zweiter Instanz die Klage von zwei Dortmunder Rentnern ab. In einem ersten Urteil hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Klägern noch recht gegeben, allerdings die Berufung vor dem OVG zugelassen.
Hundesteuer ist Aufwandsteuer, da die Kosten vermeidbar sind
Dem neuen Urteil zufolge ist die Hundesteuer eine sogenannte Aufwandsteuer. Diese Kosten seien vermeidbar. Das Argument, dass sich dann Geringverdiener aus Kostengründen von ihren Tieren trennen müssten, akzeptierten die Richter nicht.
Das OVG NRW hat klargestellt, dass die Rechtsprechung zum Einkommensteuerrecht und zum Existenzminimum eindeutig nicht auf Aufwandssteuern wie die Hundesteuer oder auch Zweitwohnungssteuer anzuwenden sei. Mit der Hundesteuer wird ein besonderer, über das normale Maß hinaus gehender Aufwand besteuert. Es ist dabei unerheblich, wie dieser Aufwand finanziert wird. Einer Aufwandsbesteuerung ist eigen, dass es in der Hand der Pflichtigen liegt, diesen – besteuerbaren - Aufwand zu vermeiden, etwa indem die Hundehaltung oder die Zweitwohnung aufgegeben wird.
Allerdings räumten das Oberverwaltungsgericht NRW ein, dass Städte und Kommunen im Einzelfall über einen ”Billigkeitserlass” entscheiden könnten. Dann könne die Hundesteuer gemindert oder erlassen werden.
Urteil OVG Münster: Az.: 14 A 3020/08 und 14 A 3021/08 vom 08.06.2010 Hundesteuerrecht: Steuerermäßigung für einen erhöht besteuerten Hund (sog. Kampfhund) wegen Bezugs von Sozialhilfe
_________________ mit herzlichen Grüßen Inga
Reichen wir unsere Hände zum herzlichen Dank an alle Menschen guten Willens (Schutz-Manager Mieczysław Kula, Tierheimleiter Dluzyna Gorna)
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