"Neustadt: Einem Jäger, der "aus Versehen" einen Hund erschießt, kann der Jagdschein entzogen werden, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt. Es gehöre zu den grundlegenden Pflichten eines Jägers, vor einem Schuiss das Tier eindeutig zu identifizieren. Alles andere sei unverantwortlich. Der Jäger hatte gesagt, in der Dämmerung Hund und Wildschwein verwechselt zu haben. Az: 4 K 758/06.NW"
Da staunter der Jäger. Ein schönes Urteil, meine ich.