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BeitragVerfasst: 15.07.2013, 17:39 
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Beiträge: 95333
Wohnort: Schweskau
Zitat:




Von: galgaloona [mailto:galgaloona@yahoo.de]
Gesendet: Montag, 15. Juli 2013 10:13
An:
Betreff: WG: Neue Erlaubnispflicht bei Auslandstierschutz









----- Weitergeleitete Message -----
Von: "webmaster@tiervermittlung.de" <webmaster@tiervermittlung.de>
An: galgaloona@yahoo.de
Gesendet: 9:20 Montag, 15.Juli 2013
Betreff: Neue Erlaubnispflicht bei Auslandstierschutz


Liebe Tierfreunde,

seit Samstag, den 13.07.2013 ist ein neues Tierschutzgesetz in Kraft getreten, welches eine separate Erlaubnispflicht für den Auslandstierschutz erfordert.

Das Tierschutzgesetz wurde um den §11 Abs. 1 Nr. 5 mit nachfolgenden Wortlaut ergänzt:
"Wer Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."

Auch Tierheime die bereits die Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 besitzen, benötigen für das Verbringen oder Einführen von Tieren aus dem Ausland diese neue Erlaubnis.
Sollten Sie keine Tiere aus dem Ausland verbringen oder einführen, benötigen Sie diese Erlaubnis natürlich nicht.

Welche Auswirkungen hat dies für ihren Account bei Tiervermittlung.de?

Zunächst hat die Gesetzesänderung keine Auswirkungen auf ihren Account. Jedoch sollten Sie bereits jetzt einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Nr. 5 bei ihrem Veterinäramt stellen, sofern Sie Tiere aus dem Ausland über Tiervermittlung.de vermitteln, da wir ab dem 01.04.2014 diese Erlaubnis fordern werden. Die Veterinäramter sind dazu aufgefordert worden, diesbezügliche Anträge innerhalb von 6 Monaten zu bearbeiten.

Sollten Sie von der Gesetzesneuregelung betroffen sein, übersenden Sie uns eine Kopie ihrer Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Nr. 5 bis zum 01.04.2014 bitte per Fax, E-Mail oder Post.

Viele Grüße
Karsten Rosenlöcher
Tiervermittlung.de
http://www.tiervermittlung.de



_________________
Grüße von Bea mit all ihren Tierschutztieren

Alphonse de Lamartine
„Man hat nicht ein Herz für Menschen und eines für Tiere. Man hat ein einziges Herz oder gar keins.“
―Alphonse de Lamartine



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Verfasst: 15.07.2013, 17:39 


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