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BeitragVerfasst: 28.02.2014, 16:25 
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Zitat:

Dresden. Edith B. und Alexander G. ließen es am Mittwoch im Amtsgericht Dresden sehr locker angehen und gaben sich siegessicher. Dabei hatten sie dafür gar keinen Grund.
Sie mussten sich wegen Misshandlung und Tötung eines Tieres verantworten und die Strafen dafür sind nicht ohne. Nach dem deutschen Tierschutzgesetz wird, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
weiterlesen:
http://www.dnn-online.de/dresden/web/dr ... 1548911305


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Verfasst: 28.02.2014, 16:25 


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BeitragVerfasst: 28.02.2014, 17:42 
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Wie frech die dann noch sind..................... :roll:

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Grüße von Bea mit all ihren Tierschutztieren

Alphonse de Lamartine
„Man hat nicht ein Herz für Menschen und eines für Tiere. Man hat ein einziges Herz oder gar keins.“
―Alphonse de Lamartine



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BeitragVerfasst: 28.02.2014, 18:33 
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Regional ist das hier ein Thema, die Leute regt das sooo auf, dass so etwas mitten unter uns passieren kann.
Dem Hund nützt es nichts mehr, dem armen Kerl.
Aber die Strafen sind dieses Mal doch nicht ganz so lächerlich wie bei anderen Verhandlungen.


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BeitragVerfasst: 28.02.2014, 18:42 
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Hundefreund
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Ich versteh das immer nicht - es dauert eine ganze Weile bis ein Hund verhungert... Der muss doch mit dem Hund rausgegangen sein - hat denn niemand gesehen wie abgemagert der war ? Aber das ist immer dasselbe - egal ob Kinder oder Tiere - viele haben was gesehen und keiner hat was unternommen.

Dem armen Hund hilft die Strafe für die Besitzer zwar nichts mehr - aber immerhin gibt es wohl mittlweile Richter die das nicht als Lapalie sehen.

Grüsse
Renate


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BeitragVerfasst: 01.03.2014, 21:50 
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dat Emmaken
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Wahrscheinlich sind sie gar nicht mehr mit dem Hund raus gegangen. Denn dabei müßte man ja etwas Zeit investieren :roll:

_________________
Liebe Grüße von Britta u. Emma


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