Dresden. Edith B. und Alexander G. ließen es am Mittwoch im Amtsgericht Dresden sehr locker angehen und gaben sich siegessicher. Dabei hatten sie dafür gar keinen Grund.
Sie mussten sich wegen Misshandlung und Tötung eines Tieres verantworten und die Strafen dafür sind nicht ohne. Nach dem deutschen Tierschutzgesetz wird, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
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