Abschuss-Verbot für freilaufende Hunde im Wald
Koalition setzt neues Jagdgesetz durch - Wolf kommt ins Jagdrecht
Dresden (dapd-lsc). Sachsens Jäger dürfen im Wald freilaufende Hunde künftig nicht mehr ohne weiteres abschießen. Das sieht das neue Jagdgesetz vor, das der Landtag am Mittwoch in Dresden mit den Stimmen der CDU/FDP-Koalition verabschiedete. Der Abschuss soll demnach nur mit Genehmigung der Jagdbehörde erlaubt sein. Damit soll verhindert werden, dass Hunde von Spaziergängern, aber auch Jagdhunde auf Nachsuche oder Wölfe versehentlich getötet werden. "Nicht jeder Hund, der ohne Aufsicht in der freien Natur angetroffen wird, wildert", sagte Umweltminister Frank Kupfer (CDU).
Neu aufgenommen ins Jagdrecht wurde der Wolf, der aber zu keinem Zeitpunkt geschossen werden darf.
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